5,3 Millionen Steuerzahler haben 2009 Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt. Bei immerhin zwei Drittel entschied der Fiskus zugunsten des Bürgers – auch dem Finanzamt unterlaufen Fehler. Dirk Westermann, Finanz- und Versicherungsexperte vom Finanzportal www.geld.de: “Sobald der Bescheid im Briefkasten liegt, hat man einen Monat Zeit, die Angaben zu prüfen und Einspruch einzulegen. Das Finanzamt prüft dann seinerseits den Bescheid und korrigiert ihn gegebenfalls. Gegen eine negative Entscheidung des Finanzamtes kann der Steuerzahler binnen eines Monats beim Finanzgericht klagen. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert – deshalb sollte man vorher einen Fachmann fragen, wie die Chancen sind.

Auch dem Finanzamt unterlaufen Fehler, deshalb sollten Steuerzahler ihren Steuerbescheid gründlich prüfen. (Foto: djd/www.geld.de)

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Ist der Steuerzahler rechtsschutzversichert, muss er klären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Die Steuerschuld wird im Übrigen auch dann fällig, wenn man Einspruch oder Klage erhebt. Zahlt der Steuerschuldner nicht, verlangt der Fiskus Säumniszuschläge.”