Viele Riester-Vorsorger stellen ihren Antrag für die staatlichen Zulagen gar nicht oder nicht richtig und verschenken so jedes Jahr enorme Summen. “Dabei sollten Riester-Sparer nicht auf den Zuschuss verzichten, denn sie profitieren vom Zinseszinseffekt”, erklärt Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Erling rät deshalb allen Sparern, bereits bei Vertragsabschluss einmalig einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann beantragt der Anbieter die Zulagen jedes Jahr automatisch. “Der Aufwand ist gering und so wird keine Frist mehr versäumt”, meint Erling.

Diese Frist umfasst stets zwei Jahre. Aktuell kann man also noch bis zum 31. Dezember 2011 die Zulagen für das Jahr 2009 beantragen. Danach ist das Geld unwiderruflich verloren. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss man mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahrs in den Riester-Vertrag einzahlen.

Grundsätzlich erhält dann jeder eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Eltern bekommen pro Kind zusätzlich 300 Euro. Bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden zahlt der Staat jedes Jahr 185 Euro. Ändert sich etwas an der Einkommenssituation des Sparers, sollte dies schnellstmöglich dem Anbieter mitgeteilt werden. Nur so bleiben die vollen Zulagen erhalten.