Ein Missgeschick mit Folgen: Wer durch andere einen Schaden erleidet, hat in den meisten Fällen Anspruch auf Entschädigung – wenn der Partygast zum Beispiel versehentlich den teuren Hi-Fi-Lautsprecher umstößt, oder wenn man als Fußgänger von einem Radfahrer übersehen wird. Doch was tun, wenn der Verursacher weder über eine Haftpflichtversicherung noch über ausreichendes Privatvermögen verfügt? In diesem Fall bleibt der Geschädigte allein auf allen Kosten sitzen. Es sei denn, man hat selbst vorgesorgt. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass die eigene Haftpflichtversicherung eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhaltet, so die Empfehlung von René Conrad, Experte für Haftpflichtversicherungen bei Axa.

Schäden, die man anderen zufügt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung. Sie ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und umfasst Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden. Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. besitzen 30 Prozent der deutschen Haushalte allerdings keine solche Versicherung. In diesem Fall haftet der Schadenverursacher mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei einem Rotweinfleck auf der Tischdecke hält sich der Betrag noch in Grenzen. Handelt es sich jedoch um einen Unfall mit Personenschaden, kann das für den Verursacher schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Der Geschädigte aber muss im schlimmsten Fall nicht nur mit den Unfallfolgen leben, sondern auch die Kosten zum Großteil selbst tragen.

Haftpflichtversicherung inklusive Forderungsausfalldeckung

René Conrad weist deshalb darauf hin, dass moderne Haftpflichtversicherungen eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhalten. Sie springt ein, wenn der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat und die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, um den Schaden zu begleichen. Axa beispielsweise übernimmt den entstandenen Eigenschaden bis zur maximalen Versicherungssumme von zehn Millionen Euro, als wäre der Verursacher selbst dort versichert – und das ohne Mehrbeitrag. René Conrad: “Besonders bei älteren Versicherungen lohnt sich ein Blick in die eigenen Unterlagen. Denn häufig sind heute umfassendere Leistungen zum gleichen Beitrag zu haben.”

Versicherungstipp

Sobald sich die individuelle Lebenssituation ändert, lohnt sich auch eine Anpassung der Haftpflichtversicherung. Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt und Ehepartner brauchen beispielsweise nur noch eine gemeinsame Versicherung. Gleiches gilt beim Nachwuchs, denn Kinder sind in der Ausbildung und während des Studiums über die Eltern mitversichert. Großer Vorteil: Die Prämie ist viel günstiger im Vergleich zu Einzel-Policen.