Schule, Studium, Zweitstudium oder Höherqualifizierung im Beruf: Egal welches Bildungsangebot Menschen nutzen, um ihr berufliches Fortkommen zu verbessern und zu sichern, sie brauchen dafür zunächst Geld. Die meisten Aus- und Weiterbildungen sind kostenpflichtig, und die Lebenshaltungskosten müssen ebenfalls finanziert werden. Wer den “Klassiker” BAföG nicht nutzen kann und nicht über genügend Mittel verfügt, kann heute auf eine ganze Reihe weiterer staatlicher Hilfen zurückgreifen. Der KfW-Studienkredit, der Bildungskredit, das BAföG-Bankdarlehen, das sogenannte Meister-BAföG sowie verschiedene regionale Studiendarlehen bieten gute Möglichkeiten, die Aus- oder Weiterbildung sicher zu finanzieren.

Das BAföG für Handwerker und andere nicht-akademische Berufe

Meister-BAföG ist vor allem für Praktiker mit Berufserfahrung interessant, die einen Schritt weiter auf der Qualifikationsleiter wollen. Es steht nicht nur für den Erwerb des Meistertitels in klassischen Handwerkerberufen bereit. Das KfW-Programm 172 steht auch anderen Fachgruppen offen, die einen Abschluss anstreben, der über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt. Voraussetzung ist eine anerkannte abgeschlossene Erstausbildung.

Studienkredit für alle

Der Studienkredit aus dem KfW-Programm 174 steht im Prinzip allen Erststudierenden offen – unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern und somit auch denen die beispielsweise keinen Bafög-Anspruch haben. Bis zu 14 Semester gibt es jeden Monat zwischen 100 und 650 Euro. Voraussetzungen: Der Studierende ist volljährig und bei Beginn seines zu fördernden Studienganges noch nicht über 30 Jahre alt und es wird ein Erststudium in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule innerhalb Deutschlands absolviert.
Beantragt wird der Studienkredit online über www.kfw-foerderbank.de. Das erstellte Vertragsangebot wird dann über ein Studentenwerk, eine Sparkasse oder eine Bank an die KfW weitergeleitet. Es müssen keine Sicherheiten nachgewiesen werden. Auch die Rückzahlungsmodalitäten sind moderat und flexibel. Die Tilgung beginnt 6 bis 23 Monate nach Beendiung der Auszahlung, außerplanmäßige Tilgungen sind ohne Zusatzkosten möglich.

Ebenfalls für Studenten im Erststudium in der fortgeschrittenen Ausbildungsphase, aber auch für ein Aufbaustudium, ein spannendes Praktikum oder eine konzentrierte Prüfungsvorbereitung kann der Bildungskredit aus dem KfW-Programm 173 genutzt werden. Monatlich 100, 200 oder 300 Euro gibt es für maximal 24 Monate für Antragsteller, die volljährig, aber noch nicht über 35 Jahre alt sind. Mit 2,03 Prozent bietet der nominale Zinssatz Topkonditionen, und die Rückzahlung in Raten à 120 Euro beginnt erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Der Bildungskredit kann auch zusätzlich zum normalen BAföG in Anspruch genommen werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt. Der Antrag kann online über www.Bildungskredit.de gestellt werden.

Breitere finanzielle Basis nimmt Stress aus dem Studium

Ein BAföG-Bankdarlehen kann nach Abschluss der Regelstudienzeit genutzt werden, wenn eine Studienverlängerung, -vertiefung, ein Ergänzungs- oder Aufbaustudium geplant ist. Der Antragsteller darf bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nicht über 30 Jahre alt sein. Die Höhe des Darlehensanspruchs legt in diesem Fall das Amt für Ausbildungsförderung fest. Der Darlehensnehmer darf bis zu 400 Euro im Monat dazuverdienen und bekommt für Kinder einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag. Neben den bescheidenen Nominalzinsen von 2,03 Prozent spricht für das Bankdarlehen, dass es mit dem Bildungskredit und weiteren Einkünften kombinierbar ist sowie in moderaten Raten ab 105 Euro und einer maximalen Laufzeit von 22 Jahren zurückgezahlt werden kann.

Alle hier angegebenen Zinsätze sind variabel und orientieren sich am 6-Monats-EURIBOR, der jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres neu festgelegt wird. Alle gültigen Zinsätze können unter www.kfw-förderbank.de abgerufen werden.

Infokästen:
Meister-BAföG: Sonderbonus für Existenzgründung

Ein lediger, kinderloser Vollzeitmeisterschüler mit einem Nebenverdienst von 200 Euro kann für seine Lebensunterhaltskosten mit einem Zuschuss von 229 Euro und einem Darlehen von 446 Euro pro Monat rechnen. Für Verheiratete mit Kindern erhöht sich das Darlehen entsprechend. 30,5 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es als Zuschuss, die restlichen 69,5 Prozent ebenfalls als Darlehen. Für das Meisterstück kann zu 100 Prozent ein Darlehen genutzt werden. Plant der Meisterschüler nach der Ausbildung eine selbstständige Tätigkeit, die Übernahme oder Gründung eines Betriebs, so können ihm bis zu 66 Prozent des Darlehens für Lehrgang und Prüfung erlassen werden. Voraussetzungen: Die selbstständige Tätigkeit muss spätestens drei Jahre nach Ausbildungsende starten, die Selbständigkeit besteht seit mindestens einem Jahr und es wurden 1 bis 2 neue Stellen im Unternehmen geschaffen.

Die KfW bietet unterschiedliche Bildungsfinanzierungen für Studierende und Berufstätige, die sich höherqualifizieren wollen. (Foto: djd/KfW Bankengruppe)

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Mit Studienkredit schneller zum Abschluss

Eine Jurastudentin, die ihr Studium in der Regelstudienzeit durchziehen und daher nicht nebenher jobben möchte, kommt bei monatlicher Auszahlung von 350 Euro über einen KfW-Studienkredit nach acht Semestern auf eine Kreditsumme von 16.800 Euro. Mit einer Annuität von 169,45 Euro im Monat ist der Kredit beim aktuell gültigen Zinsatz bereits nach zehn Jahren komplett getilgt. Will sie die monatlichen Zahlungen wegen eines geringen Anfangseinkommens reduzieren, kommt sie, ebenfalls mit dem aktuell gültigen Zinssatz gerechnet, mit einer monatlichen Annuität von 122,81 Euro auf eine Rückzahlungsdauer von 15 Jahren.